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  VSÖ-Seminar 2010


Planungsrisiken erkennen - Fehler vermeiden
Neuerungen im Naturschutzrecht

am 25.02 und 26.02 2010 in Hamburg-Wilhelmsburg

VSÖ-Seminar 2010: Konzept

Vorträge

Programm

Flyer zum Seminar

 
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Seminarkonzept:

Expose VSÖ-Seminar 2010 Planungsrisiken erkennen - Fehler vermeiden
Neuerungen im Naturschutzrecht

25.02 und 26.02 2010 in Hamburg-Wilhelmsburg

Mit den neueren Entwicklungen im Naturschutz und Umweltrecht, kommen auf Planer, Genehmigungsbehörden, Gutachter und Vorhabenträger gleichermaßen neue Herausforderungen zu. Das nächste VSÖ-Seminar befasst sich deshalb bewährt praxisorientiert mit den Umweltschadensgesetz und den Neuerungen im Bundesnaturschutzgesetz, sowie dem künftigen Umgang mit diesem in Bezug auf die Ländernaturschutzgesetze. Außerdem wollen wir uns konkret mit den artenschutzrechtlichen Belangen, wie sie in § 42 (neu § 44) des Bundesnaturschutzgesetzes verankert sind bzw. werden auseinandersetzen.

Durch die Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden und die Einführung des Umweltschadensgesetzes, besteht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Vermeidung bzw. Sanierung von Umweltschäden, die über die Verpflichtungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung hinausgehen. Auch der Artenschutz hat durch die vergangenen Novellen des Bundesnaturschutzgesetzes wesentlich an Bedeutung gewonnen. In der Planungspraxis spielen dabei die europäisch geschützten Arten auch außerhalb der ausgewiesenen FFH- und Vogelschutzgebiete eine besondere Rolle.

Um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten und Planungsrisiken zu vermeiden, ist daher auch die Entwicklung von Methoden und Standards, die einheitlich die fachlichen Aspekte wie Untersuchungsquantität und -qualität definieren, ebenso wie das Verhältnis des gemeinschaftlichen Artenschutzrechtes und des Habitatschutzes, von besonderer Bedeutung.

An praktischen Beispielen aus den Bereichen klassische Vorhaben (z.B. Bahntrassen- Straßenbau), neue Vorhaben (Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Naturschutzmaßnahmen,Gewässerunterhaltung) sowie der praktischen Umsetzung von CEF- (Continuous ecological functionality-) Maßnahmen, sollen die theoretisch abgesteckten fachlichen Anforderungen und rechtlichen Erläuterungen konkretisiert werden.

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Vorträge:

Herr Michael Heugel, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Einführung zu den Neuerungen im Bundesnaturschutzgesetz

Prof. Dr. Hans Walter Louis, Professor (h.c.) - Umwelt- und Planungsrecht - TU Braunschweig

Umweltschadensgesetz im Kontext mit dem Artenschutz und der FFH-Richtlinie

Herr Dirk Bernotat, Bundesamt für Naturschutz

Naturschutzfachliche Aspekte des besonderen Artenschutzes bei Eingriffen

Dr. Torsten Lipp, Universität Potsdam

Planungsrelevante Arten, Aufbau einer Datenbank zur Einschätzung ausge-wählter Tierarten

Dr. Klaus Richarz, Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Institut für angewandte Vogelkunde

Untersuchung vs. Potenzialabschätzung für besonders und streng geschützte Arten (Vögel, Fledermäuse)

Dr. Michael Below, Deutsche Bahn AG, DB Umweltzentrum

Umgang mit gestiegenen naturschutzrechtlichen Planungsanforderungen bei der DB AG: Hierzu die DB Seite

Ute Ojowski, Thorsten Deinert, Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH; Dr. Walter Hemmerling, Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein

Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen in der Praxis und Anforderungen an die Planung - ausgewählte Beispiele

Dipl. Ing. Wilhelm Breuer, Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e. V., Bad Münstereifel

Die Reichweite der Schädigungs- und Störungsverbote des § 44 Abs. 1 Bun-desnaturschutzgesetz für den Schutz des Uhus

 

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