am 10. und 11. April 2008 in Hamburg-Wilhelmsburg
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Die PowerPoint-Präsentationen der Vorträge zum herunterladen |
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Flyer zum Seminar |
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Tagungsort: Bürgerhaus Wilhelmsburg Mengestr. 20 21107 Hamburg Tel.: 040/752017–0 Fax: 040/752017–10 |
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preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten finden Sie z. B. im Hotel Kupferkrug, ganz in der Nähe der Tagungsstätte |
Prof. Wolfgang Köck, Umweltforschungszentrum Leipzig: Die Eingriffsregelung als Instrument lokaler und regionaler Naturschutzpolitik
Prof. Dr. Hans Walter Louis, Professor (h.c.) - Umwelt- und Planungsrecht - TU Braunschweig u. Uni Hannover: Der Ausschluss des Biodiversitätsschadens mittels Eingriffsregelung und FFH-Verträglichkeitsprüfung (Kurzfassumg)
Klaus Müller-Pfannenstiel, Bosch & Partner GmbH Artenschutzmaßnahmen: Anforderungen und Umsetzung in Zulassungsverfahren
Jutta Werking-Radtke Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Die Bewertung von Kompensationsmaßnahmen aus Sicht des Naturschutzes
Florian Mayer, Bundesamt für Naturschutz: Qualitätssicherung und langfristige Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen
Matthias Mähliß, DB Projektbau GmbH: Kompensationsmaßnahmenplanung aus Sicht der Vorhabenträger
Prof. Dr. Dr. Berkemann, Uni Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft: Zeitliche Entkopplung von Eingriff und Ausgleich
Manfred Weyer, Niedersächsisches Umweltministerium: Möglichkeiten produktintegrierter Kompensation in der Landwirtschaft
Dr. Walter Hemmerling, Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein: Ökokonto, Sinn und Zweck - Neue Aufgaben für die Stiftung Naturschutz
Friedrich Tönjes, Bau- und Umweltdezernat Landkreis Stade: Chancen großer Eingriffe für die Region
Gelungene Kompensationsplanung - der Schlüssel zum Erfolg?
am 10. und 11. April in Hamburg-Wilhelmsburg
Nachdem wir uns in den vorangegangenen Seminaren mit dem Begriff der "Erheblichkeit" sowie mit der europäischen Naturschutzgesetzgebung in Hinblick auf den Erfolg und die Effizienz ihrer Umsetzung befasst haben, wollen wir uns im nächsten geplanten Seminar konkret der Kompensationsplanung zuwenden. Ziel der Naturschutzgesetzgebung ist es, Natur und Landschaft zu pflegen und zu entwickeln. Vermeidbare Beeinträchtigungen sollen vermieden, unvermeidbare ausgeglichen werden. Geregelt wird dies in der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, die seit 1976 in das Bundesdeutsche Recht implementiert ist. In der Eingriffsregelung ist für den Fall, dass sich Eingriffe nicht vermeiden lassen, vorgesehen die negativen Wirkungen so weit wie möglich zu mindern und die verbleibenden Beeinträchtigungen auszugleichen. Ist dies nicht möglich, muss zunächst geprüft werden, inwieweit die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege Vorrang gegenüber dem Vorhaben, das zu einer erheblichen Beeinträchtigung führt, haben. Erst wenn diese Abwägung ergibt, dass das Vorhaben vorrangig ist, können Ersatzmaßnahmen bzw. -zahlungen zur Anwendung kommen. Vorzuziehen ist immer eine möglichst zeitnahe und im "Eingriffsraum" selbst durchgeführte Maßnahme. Insbesondere, wenn besonders/streng geschützte Arten betroffen sind, sind Kompensationsmaßnahmen (= Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) erforderlich, die in räumlichen und funktionellen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Ganz allgemein hängt die Wirksamkeit der Kompensationsmaßnahmen von einer möglichst konkreten Planung und der genauen Abschätzung der Standortbedingungen und des Entwicklungspotentials ab. Die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen kann beispielsweise in einem Plan für das Vorhaben oder in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan erfolgen. Ob jedoch die geplanten Ausgleichs- und Ersatzziele erreicht werden, wird nur selten kontrolliert, so dass es in der Praxis zu erheblichen Umsetzungsdefiziten kommt. Neben der zeit- und raumnahen Durchführung von Kompensationsmaßnahmen besteht mittlerweile in vielen Bundesländern unter Umständen die Möglichkeit Kompensationszahlungen zu leisten, die u.a. auf sogenannten "Ökokonten" gesammelt werden. Mit diesen gesammelten Mitteln können gebündelt Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. Dies ist eine für den Vorhabenträger recht praktische Möglichkeit, ohne die oft langwierige Flächenakquisition, Planung und Bauausführung von Kompensationsmaßnahmen, den gesetzlichen Forderungen genüge zu tun. Ökokonten können darüber hinaus die Ziele unterschiedlicher Naturschutzbelange fördern und zu Synergieeffekten führen. Als Beispiel sei hier die EG-WRRL genannt: Die von der Wasserrahmenrichtlinie aufgestellte Forderung, die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand bzw. in ein gutes ökologisches Potenzial zu überführen, ist eine ambitionierte Aufgabe, die mit den regulären Haushaltsmitteln kaum zu realisieren ist. Bei vielen Organen der Wasserwirtschaft besteht daher der starke Wunsch, Kompensationsmaßnahmen verstärkt an Gewässern durchzuführen. Diese können an Gewässern entweder dann durchgeführt werden, wenn es eine enge räumliche und funktionale Bindung an das Eingriffsvorhaben gibt oder eben auch, wenn Ersatzzahlungen aus Ökokonten verwendet werden können. Da die Wasserwirtschaft ein starkes Interesse an der Realisierung der Maßnahmen hat, verringert sich gegebenenfalls das bislang meist eklatant hohe Umsetzungsdefizit, dass bei der Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen besteht.
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Prof. Köck, Umweltforschungszentrum Leibzig |
Die Eingriffsregelung als Instrument lokaler, regionale Naturschutzpolitik |
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Prof. Dr. Hans Walter Louis, Professor (h.c.) - Umwelt- und Planungsrecht - TU Braunschweig u. Uni Hannover |
Der Ausschluss des Biodiversitätsschadens mittels Eingriffregelung und
FFH - Verträglichkeitsprüfung |
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Klaus Müller-Pfannenstiel, Bosch & Partner GmbH (Herne - München - Hannover) |
Artenschutzmaßnah-men: Anforderungen und Umsetzung in Zulassungsverfahren |
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Jutta Werking-Radtke, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW |
Eingriffsregelung, Wirkung von Kompensationsmaßnahmen |
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Florian Mayer, BfN |
Qualitätssicherung und langfristige Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen |
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Matthias Mähliß DB Projektbau GmbH |
Kompensationsmaßnahmenplanung aus Sicht der Vorhabenträger |
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Prof. Dr. Dr. Berkemann, Uni Hamburg, Fakultät für Rechswissenschaft |
Zeitliche Entkopplung von Eingriff und Ausgleich |
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Manfred Weyer, Niedersächisches Umwelministerium |
Möglichkeiten produktintegrierter Kompensation in der Landwirtschaft |
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Dr. Walter Hemmerling, Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein |
Ökokonto, Sinn und Zweck – Neue Aufgaben für die Stiftung Naturschutz
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Friedrich Tönjes, Bau- und Umweltdezernat Landkreis Stade |
Chancen großer Eingriffe für die Region |
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169 Euro |
Vollzahler |
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110 Euro |
VSÖ-Mitglied |
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149 Euro |
Mitglied in einem anderen Berufsverband |
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139 Euro |
Frühbucher bis zum 28.02.08 |
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99 Euro |
Studenten / Arbeitslose |
Anmeldung: Formlos per E-Mail, bitte mit Namen, Adresse und Telefonnummer: info@vsoe.de